Gesichtslähmung
GESICHTSLÄHMUNG
Die Gesichtslähmung ist eine Störung des Gesichtsnervs (Nervus facialis) und wird daher auch als Fazialislähmung oder Gesichtsparese bezeichnet.
Der Nervus facialis steuert die Bewegung der meisten Gesichtsmuskeln und damit die Mimik. Er ist dafür verantwortlich, dass Menschen lachen, zwinkern, pfeifen oder Gesichter machen. Er reguliert auch die Funktion der Nasenschleimhäute, Speichel- und Tränendrüsen und ermöglicht dem vorderen Teil der Zunge das Schmecken. Eine gestörte Funktion des Gesichtsnervs kann erhebliche Folgen haben.
Man unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Arten der Lähmung:
Bei der peripheren Lähmung ist der Nerv selbst irgendwann in seinem Verlauf gestört. Im Gegensatz zur zentralen Lähmung ist der Betroffene in der Regel nicht in der Lage, die gesamte Gesichtshälfte inklusive Stirn und Augen zu bewegen. Sie können zum Beispiel nicht mehr die Stirn runzeln.
Bei der zentralen Lähmung ist der Bereich des Gehirns, der Impulse an den Gesichtsnerv sendet, gestört. Diese so genannten „Kerngebiete“ befinden sich in der rechten und linken Gehirnhälfte und sind jeweils für die Funktion der gegenüberliegenden Gehirnhälfte verantwortlich. Nur die Funktion der Stirnmuskeln wird von den Kernen auf beiden Seiten versorgt. Deshalb können Menschen mit einer zentralen Gesichtslähmung noch die Stirn runzeln.
DIE BEHANDLUNG
Je früher eine Behandlung erfolgt, desto besser sind die Heilungschancen.
Wenn die Ursache identifiziert werden kann, wird die Fazialisparese – soweit möglich – gezielt behandelt. Bei der idiopathischen Fazialisparese, d.h. der Fazialisparese ohne erkennbare Ursache, werden in erster Linie Kortikosteroide eingesetzt.
Bei unvollständigem Lidschluss wird das Auge mit Augentropfen und/oder einem sogenannten Uhrglasverband (nachts) feucht gehalten und die Hornhaut durch Augensalbe geschützt.
Ebenso können eine Physiotherapie und Elektrotherapie, Biofeedback sowie spezielle logopädische Übungen für die akut betroffene Gesichtsmuskulatur Abhilfe schaffen.
Wenn eine Gesichtsnervenlähmung trotz konservativer Behandlungs-methoden fortbesteht, sollte eine plastisch-rekonstruktive Operation zur Wiederherstellung der Nervenfunktion in Betracht gezogen werden.
Eine Möglichkeit bei persistenter Lähmung des oberen Gesichtsbereichs ist die so genannte Lidbelastung. Bei diesem Verfahren werden vorübergehend Bleiplatten auf das Oberlid geklebt oder Gold- oder Platingewichte dauerhaft unter die in die Muskulatur des Oberlids eingesetzt.
Auch über weiterführende Behandlungsmöglichkeiten der Fazialisparese wie Zügelungsplastiken, Muskeltransfer oder Rekonstruktionen von Nerven beraten wir Sie ausführlich und umfassend und finden so die für Sie beste Lösung.
ÜBERBLICK DER BEHANDLUNG
Vor der Operation:
- Ausführliches Beratungsgespräch
- Fotodokumentation
Verfahren:
OP-Dauer:
Betäubung:
Nachbehandlung:
- Wundkontrolle am nächsten Tag
- Fadenzug nach 7 Tagen
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