Ohrkorrektur
OHRKORREKTUR (OTOPLASTIK)
Abstehende Ohren sind die häufigsten Fehlbildungen der Ohren. Obwohl ihre Funktion nicht beeinträchtigt ist, kann diese Fehlbildung das Gesicht so dominieren, dass Kinder und Erwachsene oft unter der daraus resultierenden Auffälligkeit und den Folgen leiden.
Besonders Frauen verstecken ihre Ohren gerne unter langen Haaren. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr ist eine Ohrkorrektur in Deutschland als medizinische Indikation anerkannt und die Behandlungskosten können von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
DIE BEHANDLUNG
Eine Ohranlegeplastik wird in Lokalanästhesie kombiniert mit einer Sedierung und ambulant (bei Kindern in Vollnarkose) durchgeführt. Je nach Ausprägung kommen bei der Ohrkorrektur verschiedene Operationsverfahren zur Anwendung.
Bei leichter abstehenden Ohren handelt es sich meist um eine nicht ausreichend angelegte Anthelixfalte, die mittels Knorpelmodifikationen und Nahttechniken rekonstruiert und in die richtige Position gebracht wird. Bei stärkerer Ausprägung wird oft begleitend eine Rotation der Ohrmuschel durchgeführt.
Da bei der Ohrkorrektur der Hautschnitt auf der Rückseite der Ohrmuschel gelegt wird, verbleiben keine sichtbaren Narben. Verkleinerungen des Ohres oder der Ohrmuschel, Randkorrekturen oder Größen- und Stellungsänderung der Ohrläppchen erfordern andere operative Verfahren.
NACH DER BEHANDLUNG
Sie sollten die ersten 14 Tage einen Kopfverband und für weitere 6 Wochen nachts ein Stirnband tragen.
ÜBERBLICK DER BEHANDLUNG
Vor der Operation:
- Ausführliches Beratungsgespräch
- Fotodokumentation
- ggf. Vorgespräch mit dem Anästhesisten
Notwendige Voruntersuchungen:
Verfahren:
OP-Dauer:
Betäubung:
Nachbehandlung:
- Wundkontrolle am nächsten Tag
- Fädenentfernung nach 7-10 Tagen
Zu beachten:
- Kopfverband für 2 Wochen
- Stirnband nachts für weitere 6 Wochen
Gesellschaftsfähig:
Kosten:
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