Knochentumore
Bei einem Knochentumor handelt es sich um ein Geschwulst eines Knochens. Es gibt gutartige (benigne) und bösartige (maligne) Formen. Primäre Knochentumore gehen direkt vom Knochen aus, sekundäre Tumore treten als sogenanntes Tochtergeschwulst (Metastasen) anderer bösartiger Tumore auf. Im Bereich der Hand entsteht meistens ein sogenanntes Enchondrom. Dies ist gutartig und betrifft meist die Fingerglieder oder einen der Mittelhandknochen.
Zu Beginn der Erkrankung können lokale Schmerzen, Schwellungen und Bewegungseinschränkungen auftreten, im Verlauf nehmen die Schmerzen meist zu und es sind auch Ausfallerscheinungen, Verformungen, Lähmungen und Knochenbrüche möglich. Bei bösartigen Knochentumoren kann sich zudem das allgemeine Befinden verschlechtern.
Enchondrome werden meist zufällig entdeckt, beispielsweise wenn wegen einer Verletzung geröntgt wird. Bösartige Tumoren an der Hand sind sehr selten, wachsen rasch und müssen möglichst schnell operativ entfernt werden.
DIE BEHANDLUNG
Die Behandlung der Tumoren wird in der operativen Entfernung in örtlicher Betäubung durchgeführt. Wir benutzen Lupenbrillen oder Mikroskop um die oft in unmittelbarer Nähe verlaufenden Nerven, Gefäße und Sehnen zu schützen. Außerdem achten wir darauf, dass möglichst wenig sichtbare Narben zurückbleiben. Bei der Entfernung größerer Tumore arbeiten wir mit plastisch-rekonstruktiven Verfahren, um möglichen großflächigen Defekten und/oder Funktionsverlust zu begegnen.
Bei einem Enchodrom entfernen wir die gutartig gewucherten Knorpelzellen innerhalb des Knochens und füllen – wenn notwendig – den Defekt mit körpereigenem Knochengewebe aus Speiche oder dem Beckenkamm der Hüfte wieder auf. Nach der Operation sollte der der operierte Finger zügig wieder bewegt werden, um eine Einsteifung zu vermeiden.
Ein Ganglion (Überbein) ist der häufigste Weichteiltumor.
Symptome und Behandlung werden hier separat vorgestellt.
ÜBERBLICK DER BEHANDLUNG
Vor der Operation:
Notwendige Voruntersuchungen:
Verfahren:
Behandlungsdauer:
Betäubung:
Nachbehandlung:
Gesellschaftsfähig:
Zu beachten:
Kosten:
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