Nervenverletzungen
Eine Nervenverletzung an Finger oder Hand entsteht in der Regel durch eine offene Verletzung – meist durch Schnittverletzungen. Hierbei wird ein Stamm- oder Fingernerv teilweise bzw. vollständig durchtrennt. Im Bereich des Unterarms und der Hand gibt es drei Stammnerven: Nervus radialis, Nervus medianus und Nervus ulnaris. Sie sind die für die Empfindung und die Beweglichkeit der Hand verantwortlich. Je nachdem, welcher Nerv und auf welcher Ebene er geschädigt ist, kann es zu einem vollständigen Verlust oder einer Gefühlsminderung bis hin zur Lähmung der betroffenen Muskeln kommen.
Auch eine Muskelatrophie mit entsprechendem Funktionsverlust kann im weiteren Verlauf der Erkrankung auftreten. Bleibt eine Nervendurchtrennung unbehandelt, bilden sich im verletzten Bereich oft schmerzhafte Dehnungen des Nervs (Neurome), die auf eine übermässige Nervenregeneration bei nicht wieder verbundenen Nervenendigungen zurückzuführen sind.
DIE BEHANDLUNG
Manchmal kann eine konservative Behandlung durch Ruhigstellung und Medikamentengabe, z.B. zur Schmerzstillung, zur Heilung beitragen. In der Regel ist aber ein kurzer Eingriff nötig. Die Operation erfolgt in Regionalanästhesie oder in Vollnarkose.
Mit Hilfe eines Operationsmikroskops wird der beschädigte Nerv freipräpariert. Meist kann der Nervenstrang schlicht wieder zusammengenäht werden. Manchmal zeigt sich erst während der Operation, ob zusätzlich eine Nerventransplantation nötig ist. Dazu wird an anderer Stelle, z.B. am Unterschenkel oder am Unterarm, ein Nerv entnommen – auf den an diesem Ort verzichtet werden kann – und an der Verletzungsstelle zwischen den beiden Enden angenäht wird.
Wichtig ist hier zu wissen, dass auch nach erfolgreicher Nervennaht oft mehrere Monate vergehen, bis das Gefühlsempfinden im Bereich der betroffenen Fingerspitze wieder intakt ist, da der Nerv an der durchtrennten Stelle regenerieren und in seiner Leitungsbahn nachwachsen muss.
ÜBERBLICK DER BEHANDLUNG
Vor der Operation:
Notwendige Voruntersuchungen:
Verfahren:
OP-Dauer:
Betäubung:
Nachbehandlung:
Gesellschaftsfähig:
Kosten:
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