Sehnenriss
Die Finger, mit Ausnahme des Daumens, besitzen 3 Gelenkpunkte: das Grund-, Fingermittel- und das Fingerendgelenk. Häufig reißen Sehnen in der Nähe dieser Gelenkpunkte, da der dortige Sehnenansatz eine Schwachstelle darstellt. Unterschieden wird zwischen Streck- und Beugesehnen.
Strecksehnenabrisse am Fingerendgelenk, also nahe der Fingerspitzen, können bereits bei kleinsten Unfällen auftreten. Vor allem bei Ballsportarten sind die Fingerssehnen besonders gefährdet, wenn der Ball auf die Fingerspitze trifft und diese ruckartig eine Beugebewegung vollzieht.
Ein begünstigender Risikofaktor ist auch die natürliche Abnutzung und Kalkeinlagerungen in die Sehnen zu nennen, die mit zunehmenden Lebensalter und bei jahrelangen Belastungen eintreten. Beugesehnen werden häufig im Rahmen von Schnittverletzungen – bspw. beim Kochen – in Mitleidenschaft gezogen.
DIE BEHANDLUNG
Bei Strecksehnenrissen an den Fingerendgelenken erfolgt in der Regel eine konservative Therapie mittels einer ca. achtwöchigen Schienung des Fingers (Stack’sche Schiene). Strecksehnen werden in der Regel nicht operativ behandelt. In manchen Fällen ist ein kleiner operativer Eingriff in lokaler Narkose mit anschließender Schienung des Fingers notwendig – beispielsweise auch bei Personen, die beruflich viel mit den Händen arbeiten müssen und zeitnah wieder einsatzfähig sein müssen.
Verletzungen der Beugesehnen hingegen sollten innerhalb weniger Stunden nach Verletzung operativ versorgt werden. Die Sehnenstümpfe werden hierbei mittels dünner Nähte, die dort verbleiben können und sich mit der Zeit von alleine auflösen vernäht, und können so verheilen. Zur Nachbehandlung sollte der Betroffene bis zur vollständigen Ausheilung ca. sechs Wochen lang eine spezielle Schiene (Kleinert-Schiene) tragen.
Bei einem Sehnenausriss oder Bruch des Knochens ist es in manchen Fällen nötig, das Knochenfragment mittels Drähten oder Schrauben am Ursprungsort zu fixieren, um so eine Ausheilung zu ermöglichen.
ÜBERBLICK DER BEHANDLUNG
Vor der Operation:
Notwendige Voruntersuchungen:
Verfahren:
Behandlungsdauer:
Betäubung:
Nachbehandlung:
Gesellschaftsfähig:
Zu beachten:
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