Erkrankungen der Speicheldrüsen
Die meisten Speicheldrüsenerkrankungen zeigen sich durch eine Schwellung der Drüse aus. Gründe hierfür sind Abflussstörungen des Speichels, entzündliche Veränderungen des Gewebes oder Tumoren.
Entzündungen der Speicheldrüsen (Sialadenitiden) können durch eine Reihe unterschiedlicher Faktoren ausgelöst werden. Neben einer gestörten Sekretbildung mit Konkrementbildung, Autoimmunerkrankungen sowie allergischen und toxischen Reaktionen sind vor allem virale und bakterielle Infektionen als Auslöser von Sialadenitiden zu nennen.
Im Falle einer Tumorerkrankung ist meist die Ohrspeicheldrüse betroffen – gefolgt von der Unterkieferspeicheldrüse und den kleinen Speicheldrüsen. Die meisten Tumoren der Speicheldrüsen – etwa 80 Prozent – sind gutartig und zeichnen sich durch ein langsames, schmerzloses Wachstum aus.
Bösartige Tumoren der Speicheldrüsen weisen ein schnelleres Wachstum, teilweise mit einer begleitenden Gesichtsnervenlähmung, auf.
DIE BEHANDLUNG
Um Erkrankungen der Speicheldrüsen, möglichen Tumoren und unklarer Schwellungen auf den Grund zu gehen, nehmen wir eine Ultraschalluntersuchung (Sonographie), und ggf. eine ergänzende CT- oder MRT-Untersuchung vor.
Bei einer einfachen, bakteriellen Speicheldrüsenentzündung, werden Antibiotika sowie schmerzlindernde und entzündungshemmende Medikamente verabreicht. Liegt ein Speichelstein oder ein Abszess vor, muss dieser in der Regel operativ entfernt werden.
Auch die Behandlung gutartiger Tumoren der Speicheldrüsen beinhaltet zumeist eine Teilentfernung der Ohrspeicheldrüse. Die operative Therapie verspricht in der Regel eine dauerhafte Heilung. Im Falle eines bösartigen Tumors kann eine Kombination aus Operation und anschließender Strahlentherapie notwendig werden.
Die Operation umfasst in der Regel die komplette Entfernung der betroffenen Drüse und gegebenenfalls die notwendige Resektion aber auch zeitgleiche Rekonstruktion des Gesichtsnerven.
ÜBERBLICK DER BEHANDLUNG
Vor der Operation:
Notwendige Voruntersuchungen:
Verfahren:
OP-Dauer:
Betäubung:
Nachbehandlung:
Gesellschaftsfähig:
Zu beachten:
Kosten:
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